Rechtsanwältin Ann-Christin Bach (angestellt) ist insbesondere in folgenden Rechtsbereichen tätig:

  • Erbrecht
  • Vertragsrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht etc.)
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Vorrangig betreut Rechtsanwältin Ann-Christin Bach das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrsrecht.

Ihr Haupttätigkeitsbereich ist das Erbrecht.

"Ein Erbfall stellt die Hinterbliebenen nicht selten vor unbekannte Herausforderungen. Diese sind nicht nur emotional, sondern auch rechtlich oftmals schwer zu bewältigen. 

In diesem sensiblen und komplexen Rechtsgebiet stehe ich Ihnen insbesondere in den Bereichen Abwicklung von Erbfällen, Erbscheinsverfahren, Testamentsauslegung, Enterbung und Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung mit anwaltlicher Fachkompetenz zur Verfügung.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei!"

a.bach@kanzlei-stock.de

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